20.01.2010 | Wissenschaft
„Mit der Novellierung der hochschulrechtlichen Vorschriften sollen für die Hochschulen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, moderne und effiziente Strukturen weiterzuentwickeln und zu professionalisieren. In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen sollen ihnen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben werden, um ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern“, erklärte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, nachdem das Kabinett gestern die Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen hatte und diese nun dem Landtag zugeleitet wird. „Mit der Hochschulgesetznovelle ziehen wir auch klare Folgerungen aus den Studierendenprotesten: Mit der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses und der Sicherung der Studierbarkeit sollen mehr Flexibilität in der Studiengestaltung eingeräumt und gleichzeitig eine unnötige Prüfungsflut verhindert werden. Auch wird eine verbindlichere Praxis der Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht wurden, vorgesehen.“ In diesen Punkten nehme die rheinland-pfälzische Gesetzesnovelle auch die aktuellen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. „Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen“, sagte Doris Ahnen. „Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird durch die weitergehende Reform des Hochschulzugangs ohne Abitur betont.“
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